Weil sich das Finanzamt für die Gewinne interessiert. Egal, ob Bitcoin, Tether oder Ethereum: Wer privat mit Kryptowährungen handelt und dabei Gewinne einfährt, muss diese unter Umständen versteuern. Die Frage ist nur: in welchen Fällen? Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) klärt auf. Kauf und Verkauf von Kryptowährungen gelten in Deutschland als privates Veräußerungsgeschäft. Solche bleiben steuerfrei, sofern zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr vergeht. Wer innerhalb dieser Frist verkauft, profitiert immerhin noch von einer Freigrenze. Veräußerungs-Freigrenze von 1000 Euro pro Jahr Machen die Gewinne aller privaten Veräußerungsgeschäfte – also zum Beispiel auch aus dem Verkauf von Edelmetallen, Schmuck oder nicht selbst genutzten Immobilien – weniger als 1000 Euro pro Jahr aus, werden diese ebenfalls von der Steuer verschont. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften aus ein und demselben Jahr dürfen mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Aber Achtung: Liegt der Gewinn auch nur einen Euro über dieser Freigrenze, muss er komplett versteuert werden – nicht nur der darüberliegende Anteil, teilt die VLH mit. Finanzamt will Nachweise Kryptogeschäfte: Anleger durch neue Belegpflichten gefordert Dokumentation mit Daten, Kursen, Haltedauer und Kosten Ganz wichtig: Wer mit Kryptowährungen handelt, muss die Geschäfte penibel und nachvollziehbar als Nachweis fürs Finanzamt dokumentieren.
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