Schritt 2: Kranken- und Pflegeversicherung. Rentnerinnen sind in der Regel Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung – und zahlen dort volle Beiträge an ihre Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft, in der Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder nach der Höhe ihres Einkommens Beiträge zahlen und im Krankheitsfall alle erforderlichen Leistungen erhalten. Auch als Rentnerinnen zahlen sie hierfür Beiträge an ihre Krankenkasse.
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